Ordnungsbehördliche Verordnung über Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte
maßgebend. (GVBl. Nr 4/1985 S. 44) Diese Verordnung war ursprünglich nur für Nordrhein-Westfalen
gültig. Mittlerweile haben sich alle Bundesländer dieser Verordnung angeschlossen.
Dieser Verordnung unterliegen quasi alle gewerbsmäßig hergestellten Feuerlöschmittel.
Eine (autorisierte) Prüfstelle darf die Zulassung nur erteilen, wenn sie
durch eine entsprechende Typprüfung festgestellt hat, daß das Produkt den anerkannten Regeln der Technik einschließlich der DIN Normen genügt.
Eine Auflistung in Deutschland zugelassenen Produkte finden Sie hier: