Für Zulassungen  in Deutschland ist die

Ordnungsbehördliche Verordnung über
Feuerlöschmittel und Feuerlöschgeräte

maßgebend. (GVBl. Nr 4/1985 S. 44)
Diese Verordnung war ursprünglich nur für  Nordrhein-Westfalen gültig. Mittlerweile haben sich alle Bundesländer dieser  Verordnung angeschlossen.

Dieser Verordnung unterliegen quasi alle gewerbsmäßig hergestellten  Feuerlöschmittel.

Eine (autorisierte) Prüfstelle darf die Zulassung nur erteilen, wenn sie durch eine entsprechende Typprüfung festgestellt hat, daß das Produkt den anerkannten Regeln der Technik einschließlich der DIN Normen genügt.

Eine Auflistung in Deutschland zugelassenen Produkte
finden Sie hier:

Für das  Ausland Regeln andere Verordnungen die Zulassung von Feuerlöschmitteln.

Informationen über Zulassungen unserer Produkte im Ausland erfragen Sie bitte direkt bei unserer Exportabteilung.

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