In der Regel gewähren wir 5 Jahre Garantie auf alle Schaumlöschmittel, sofern sie entsprechend unserer Technischen Merkblätter TM 014 bzw. TM 015 sowie den Angaben in den Produkt- Datenblättern, ordnungsgemäß gelagert werden.
Haltbarkeit
Unter Berücksichtigung vorgenannter Technischer Merkblätter, uns vorliegender Erfahrungen sowie spezifischer Eigenschaften der unterschiedlichen Schaumlöschmittel, beträgt deren Haltbarkeit, unter gleichbleibend
gemäßigten Lagerbedingungen, in der Regel 10 bis 30 Jahre.
Unter erschwerten Lagerbedingungen, z.B. auf Seeschiffen, Fahrzeugen und bei dauerhaft hohen Lager-temperaturen, z.B. in einigen Bereichen von Kraftwerken, Maschinenhäusern etc. ist u.U. mit geringerer
Haltbarkeit zu rechnen.
Lager- und Transportbehälter:
synthetische Schaummittel:
Zur Lagerung und zum Transport eignen sich Behälter aus korrosionsbeständigem Edelstahl (V2A, V4A), Glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), hochmolekularem Niederdruck Polyethylen (HDPE)
Proteinschaummittel
Zur Lagerung und zum Transport eignen sich Behälter aus Schwarzstahl (normalem Stahl), Edelstahl (V2A, V4A), Glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK), hochmolekularem Niederdruck Polyethylen (HDPE)