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Grundsätzlich übernehmen wir Gewährleistung für unsere Produkte im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Fristen. Dies bezieht sich auf original verpackte, ungeöffnete Ware bzw. lose im Tankwagen angelieferte Ware die ordnungsgemäß eingelagert und entsprechend den Regeln der Technik sowie unseren Lagerempfehlungen TM 014 bzw. TM 015 (siehe Downloadbereich) gelagert wird. In der Regel gewähren wir 5 Jahre Garantie auf alle Schaumlöschmittel, sofern sie entsprechend unserer Technischen Merkblätter TM 014 bzw. TM 015 sowie den Angaben in den Produkt- Datenblättern, ordnungsgemäß gelagert werden. Unter Berücksichtigung vorgenannter Technischer Merkblätter, uns vorliegender Erfahrungen sowie spezifischer Eigenschaften der unterschiedlichen Schaumlöschmittel, beträgt deren Haltbarkeit, unter gleichbleibend gemäßigten Lagerbedingungen, in der Regel 10 bis 30 Jahre. Unter erschwerten Lagerbedingungen, z.B. auf Seeschiffen, Fahrzeugen und bei dauerhaft hohen Lagertemperaturen, z.B. in einigen Bereichen von Kraftwerken, Maschinenhäusern etc. ist u.U. mit geringerer Haltbarkeit zu rechnen. Wir empfehlen, Schaumlöschmittel die in Tankanlagen bevorratet werden, einmal jährlich durch unser Labor auf ihre Qualität und Einsatztauglichkeit überprüfen zu lassen. |
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